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Wie wird Resturlaub automatisch ins neue Jahr übertragen?

Erfahre, wie Resturlaub automatisch ins neue Jahr übertragen wird.

Die Craftboxx überträgt ab 2025 Resturlaub automatisch ins Folgejahr und addiert diesen zum regulären Jahresanspruch. Der angesparte Urlaub verfällt nicht und bleibt bestehen, bis du ihn nimmst.

So geht's

  1. Gehe im Menü auf Personal.
  2. Wähle den Reiter Abwesenheitskonto.
  3. Klicke auf die Zeile des gewünschten Mitarbeiters.
  4. In der Detailansicht siehst du den Gesamtanspruch und die Aufschlüsselung in neuen Urlaub und Resturlaub aus Vorjahren.
    • Der Fortschrittsbalken zeigt den gesamten Anspruch als Basis.
    • Die Aufschlüsselung erklärt dir genau, wie viel davon "neuer" Urlaub ist und wie viel aus dem Vorjahr stammt. Abwesenheitskonto_Urlaubsübertrag
  5. Klicke auf Exportieren, um den "Abwesenheitskonto-Export" als Datei zu erhalten.

Häufige Fragen & Spezialfälle

Was passiert bei Änderung des Urlaubsanspruchs?

Wenn du unter Personal den Urlaubsanspruch bearbeitest (z.B. von 25 auf 30 Tage erhöhst), gilt die Änderung für das aktuelle und alle kommenden Jahre; vergangene Jahre bleiben unverändert.

Wie korrigiere ich falsche Resturlaube?

Korrigiere falsche Resturlaube durch:

  1. Erstellen oder Bearbeiten einer Abwesenheit (Urlaub) im vergangenen Jahr.
  2. Anpassen des Urlaubsanspruchs für das kommende Jahr.

Kann ich die Funktion deaktivieren?

Ja, unter Personal > Personal verwalten stellst du individuell ein, ob der Resturlaub übertragen werden soll. Personal_Urlaubsübertrag ausschalten

Was passiert bei neuen Mitarbeitern?

Startet ein Mitarbeiter nach 2025, beginnt die Berechnung automatisch mit seinem Eintrittsdatum.

Rechtlicher Hinweis

Der Gesetzgeber in Deutschland sieht vor, dass Urlaub grundsätzlich im laufenden Jahr genommen werden sollte. Die Craftboxx unterstützt dich technisch dabei, den Überblick zu behalten.

Die Formel lautet: Regulärer Jahresurlaub (laut Einstellung) +/- Resturlaub aus Vorjahren = Gesamter Urlaubsanspruch

Wichtig: Die Funktion startet automatisch mit dem Jahr 2025. Du musst für die Jahre davor (2024 und früher) nichts korrigieren.

 


Häufige Fragen:

Beispiel: Mitarbeiter startet im laufenden Jahr (anteiliger Urlaubsanspruch)

Wenn eine Mitarbeiterin nicht zum 01.01., sondern z.B. erst im November startet, hat die Person in der Regel nur einen anteiligen Urlaubsanspruch für dieses Jahr.

Damit der automatische Urlaubsübertrag korrekt funktioniert, gehst du so vor:

  1. Urlaubsanspruch im Einstellungsjahr prüfen:
    Trage unter Personal > Personal verwalten im Profil der Person im Bereich „Urlaub“ den tatsächlichen Urlaubsanspruch für das laufende Jahr ein (z.B. nur 5 Tage statt 30), nicht den vollen Jahresurlaub.

  2. Künftigen Jahresurlaub anpassen (falls nötig):
    Wenn die Person ab dem Folgejahr den vollen Urlaubsanspruch (z.B. 30 Tage) bekommen soll, passe den Wert zum Jahreswechsel bzw. nach der Korrektur entsprechend an. Die Änderung wirkt dann für das aktuelle und alle kommenden Jahre, vergangene Jahre bleiben unverändert.

  3. Fehler im Vorjahr korrigieren:
    Hast du im Einstellungsjahr versehentlich den vollen Jahresurlaub eingetragen und dadurch zu viel Resturlaub für das Folgejahr erzeugt, kannst du das so korrigieren:

    1. Urlaub im Vorjahr anlegen/bearbeiten: Lege im Vorjahr einen zusätzlichen Urlaubseintrag an (auch vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn-Datum möglich) und hinterlege dort die „zu viel“ vergebenen Tage als Urlaub.
    2. Notiz ergänzen: Schreibe in den Notizen zum Urlaub, dass es sich um den Ausgleich des Urlaubsanspruchs handelt.
    3. Urlaubsübertrag-Checkbox prüfen: Lasse die Option „Urlaub vom Vorjahr übernehmen“ im Mitarbeitendenprofil aktiviert, wenn der korrigierte Resturlaub weiterhin ins nächste Jahr übernommen werden soll.
  4. Hier gibt es eine Videoanleitung zum Urlaub im Vorjahr korrigieren.

💡 HINWEIS:
Du musst die Checkbox „Urlaub vom Vorjahr übernehmen“ nur dann deaktivieren, wenn du bewusst keinen Resturlaub ins neue Jahr mitnehmen möchtest. In allen anderen Fällen ist es meist sinnvoller, den Urlaubsanspruch im Vorjahr über einen zusätzlichen Urlaubseintrag zu korrigieren, anstatt die Übertrags-Funktion abzuschalten.

Was passiert, wenn sich der Urlaubsanspruch ändert (z.B. von 5 auf 30 Tage)?

Der Urlaubsanspruch in Craftboxx gilt immer für das jeweils aktuelle Jahr. Wenn du mitten im Jahr den Anspruch einer Person änderst (z.B. im Sommer von 5 auf 30 Tage), wirkt sich diese Änderung nur auf das laufende Jahr aus – nicht rückwirkend auf bereits vergangene Jahre.